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Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen
1. Geltung und Angebote
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
- auch künftigen- Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen
des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen
nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen,
technische Daten, Bezugnahme auf Normen sowie Angaben in Werbemitteln
sind keine Eigenschaftszusicherungen soweit sie nicht ausdrücklich
und schriftlich als solche bezeichnet sind.
Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe-
und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen
DIN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich soweit nicht anders vereinbart ab Lager
Wuppertal, einschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich
Mehrwertsteuer.
Spezialverpackungen nehmen wir binnen angemessener Frist in gebrauchsfähigem
Zustand gegen branchenübliche Vergütung und frachtfrei
zurück.
3. Zahlung und Verrechnung
Unsere Rechnungen für Lieferungen- und Leistungen in Deutschland
sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von
30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Rechnungen für Lieferungen
im Ausland sind zahlbar 30 Tage netto. Die Zahlung hat in dieser
Frist so zu erfolgen, daß der uns für den Rechnungsausgleich
erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur
Verfügung steht. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig
festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder
zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechterhaltung.
4. Lieferfristen
Lieferfristen und Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer
uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten,
als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis
zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung,
gleich aus welchem Rechtsgrund.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen
in demselben Umfang zu Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns
verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der
Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe
des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten
Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen
wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderungen
in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
6. Ausführung der Lieferungen
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers - bei Streckengeschäften
- des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften auf
den Käufer über.
Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und
Leistungen
7. Haftung für Mängel
Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge nehmen
wir die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle
einwandfreie Ware. Statt dessen sind wir unter angemessener Wahrung
der Interessen des Käufers berechtigt nachzubessern. Bei Fehlschlagen
von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung
des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem
Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandende
Ware nicht zur Verfügung stellt, kann er sich nicht auf Mängel
oder Ware berufen.
Weitere Ansprüche (Mangelfolgeschäden) sind nach Maßgabe
des Abschnitts 8. ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt
12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens 15 Monate ab Absendetag.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften
wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher
Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere
Haftung umfaßt - außer bei Vorsatz - nicht solche Schäden,
die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet
werden können oder für die der Käufer versichert
ist oder üblicherweise versichert werden kann.
9. Pauschalierter Schadenersatz
Für den Fall, daß der Käufer den Vertrag nicht erfüllt,
sind wir berechtigt, wegen entgangenen Gewinns und/oder Bearbeitungs-
und Verwaltungskosten, pauschalierten Schadenersatz vom Käufer
in Höhe von 20% des Nettowarenwertes zu verlangen. Dem Käufer
bleibt das Recht vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10. Rücktritt
Wir können vom Vertrag zurücktreten wenn
- der Lieferant uns trotz unserer Bestellung und ohne unser Verschulden
nicht
beliefert
- ein Fall höherer Gewalt die Lieferung auf Dauer verhindert
- der Käufer falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit
bedingende
Tatsache gemacht hat oder
- der Käufer sich weigert, die durch Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des
Vertragszwecks durch Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung
innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung zu beseitigen oder
- über das Vermögen des Käufers ein Insolvenz- oder
Vergleichsverfahren
eingeleitet worden ist.
Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter
Waren haben wir Anspruch auf Ausgleich für tatsächliche
Aufwendungen und für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
11. Urheberrechte
An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentum- und Urheberrecht vor.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Geschäftssitz
unseres Betriebes. Gerichtsstand ist Wuppertal. Wir können
den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Für
alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das
recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einfluß der Haager
Kaufrechtübereinkommen sowie das Abkommen des Warschauer Vertrages
für auf Kundenwunsch importierte Handelswaren.
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